Die Verfassungen demokratischer Staaten sind historisch überholt. Sie schreiben eine Staatsordnung fest, in der Politik nicht mehr hinreichend leistungsfähig sein kann. Dies ist die Grundannahme der Beiträge auf dieser Website.

Alternativen zur herkömmlichen demokratischen Staatsordnung ergeben sich aus dem Neokratiekonzept. Mit neokratischer Staatsentwicklung lassen sich Staatsformen realisieren, die der herkömmlichen Demokratie in fast allen Belangen überlegen sind. Um aber solche neuen Staatsformen Wirklichkeit werden zu lassen, müssen sie natürlich erst einmal in konkrete Staatsverfassungsentwürfe gefasst werden. Der Verfassungs-Rat-Geber will Vorarbeit hierfür leisten.

Alte Staatsverfassungen zu verwerfen und neue zu schaffen war immer ein mühsamer Prozess. Es bedurfte bisher regelmäßig einer Staatskrise, um hierfür den Weg zu ebnen. Und selbst in der Krise haben die Beteiligten es sich – aus unterschiedlichsten Motiven – mit der Arbeit an neuen Verfassungen meistens zu leicht gemacht. Ein jüngeres Beispiel hierfür ist die Verfassunggebung nach der – aus einer Verschuldungskrise entstandenen – Staatskrise in Island in 2008. Immerhin bietet dieser Fall aber Anschauungsunterricht dafür, wie leicht die Chance für eine wirklich gründliche Erneuerung des Staates verspielt ist (Näheres hierzu im nachfolgenden Artikel). Das Anliegen des Verfassungs-Rat-Gebers ist, dass künftige Verfassunggebung sich deutlich höhere Ziele setzt.

Neokratische Verfassunggebung folgt einer Phase, in der die Bürger dem herkömmlichen Parteienstaat das Vertrauen nach und nach entziehen und damit die bestehende Staatsverfassung nach und nach delegitimieren. In dieser Phase werden vor allem Eingriffe in das Wahlrecht zu fordern sein, aber noch keine Eingriffe in bestehende Verfassungen. (Näheres hierzu auf der verbundenen Website www.parteien-stop.de) Der Verfassungs-Rat-Geber befasst sich daher mit der Verfassunggebung für die dem Legitimationsverfall nachfolgenden Staatsentwicklungsphasen.

Nach der – möglicherweise aber auch schon begleitend zur – Delegitimierung des Parteienstaates ist eine verfassunggebende Instanz einzurichten. Diese Instanz sollte ein so genannter Permanenter Verfassungsrat sein, eine „ewige“ Institution also, die die künftige Staatsverfassung dauerhaft auf der Höhe der Zeit zu halten hat. Hierfür sollte ein Permanenter Verfassungsrat das so genannte iterative Legitimationsverfahren anwenden. In diesem Verfahren werden bestehende Verfassungen regelmäßig einer Volksabstimmung unterworfen. Wird hierbei die Verfassung von den Bürgern nicht mit verfassunggebender Mehrheit bestätigt, gilt sie als verworfen. In diesen Fällen muss der Verfassungsrat den Bürgern kurzfristig eine geänderte Verfassung zur Abstimmung vorlegen.

Schon die Schaffung eines Permanenten Verfassungsrats und der Verfahrensregeln seines Tuns ist dem Wesen nach natürlich ein verfassunggebender Akt. Der erst noch zu schaffende Verfassungsrat kann diesen Akt allerdings nicht schon selbst vorbereiten und vollziehen. Aber auch die vormalige verfassunggebende Instanz, das Parlament des delegitimierten Parteienstaats, wird sich der Schaffung eines solchen Verfassungsrats möglichst lange verweigern, wird also die Konzepte von Permanentem Verfassungsrat und iterativer Legitimierung nicht in verfassungsreife Form bringen wollen. Diese Arbeit muss daher weitestmöglich von informellen Instanzen vorangetrieben werden. Der Verfassungs-Rat-Geber gibt hierzu einen Anfangsimpuls (s. die Rubrik Virtueller Verfassungsrat" auf dieser Website).

Auch für die weitere – ihrerseits „ewige“ – neokratische Verfassungsentwicklung werden hier konkrete Schritte und Formulierungen vorgeschlagen. Letzten Endes findet das Neokratiekonzept ja erst im Verfassungstext zu seiner eigentlichen Bestimmung. Und je weiter es sich einem entscheidungsreifen Verfassungstext angenähert hat, desto niedriger wird die Schwelle zur neokratischen Praxis. Desto leichter lassen sich auch von Verfassungsrechtlern zu erwartende Bedenken ausräumen.

Sicher sind verfassungsnahe Formulierungen nicht diejenigen, die einen leichten Zugang zum Neokratiekonzept schaffen. Als Verfassungstext findet dieses Konzept zwar seine denkbar kürzeste und kompakteste, aber damit eben auch seine angestrengteste sprachliche Fassung. Dennoch ist der Nachweis der Verfassungstauglichkeit zugleich ein unerlässliches Indiz für die Praxistauglichkeit, und ohne ein solches ist ein Staatsentwicklungsmodell ohnehin chancenlos.